Leistungsinformation für Versicherte
Die Aussendung der schriftlichen Leistungsinformation für Versicherte findet wieder von August bis Oktober statt. Damit bekommen Sie eine Übersicht über Ihre im Vorjahr auf Kosten der SVB in Anspruch genommenen Leistungen.
Diesem gesetzlichen Informationsauftrag unterliegen alle österreichischen Krankenversicherungsträger. Die Grundlage für die SVB bildet § 41 Abs. 1 des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes.
Zuletzt aktualisiert am 01. Juli 2010
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