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Pensionskonto

Pensionskonto - Kontomitteilung

Seit 01.01.2005 gibt es für die meisten Berufsgruppen ein einheitliches Pensionssystem. Die Einrichtung eines Pensionskontos für alle Personen, die ab 01.01.1955 geboren sind, ist ein Kernpunkt der Pensionsharmonisierung. Die Grundlage dafür ist das Allgemeine Pensionsgesetz (APG).

Eine Information über den Stand Ihres persönlichen Pensionskontos erhalten Sie auf Antrag vom Pensionsversicherungsträger oder online mit der Bürgerkarte.

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