Zeckenschutzimpfaktion 2010
Ein lückenloser Impfschutz ist wichtig, um sich vor den Gefahren einer FSME-Erkrankung, einer von Zecken übertragenen Viruserkrankung, wirkungsvoll zu schützen. Nach erfolgter Grundimmunisierung (drei Impfungen) ist die erste Auffrischungsimpfung drei Jahre später notwendig. Danach verlängert sich der Impfabstand auf fünf Jahre. Für Personen ab dem 60. Lebensjahr ist wieder ein dreijähriger Auffrischungsrhythmus vorgesehen.
Eine kostenlose Zeckenschutzimpfung im Rahmen der Aktion kann folgender Personenkreis in Anspruch nehmen:
- Voll- und Nebenerwerbsbauern
- Im Betrieb mittätige Angehörige (Ehegatten, Kinder ab dem vollendeten 6. Lebensjahr, Eltern, Groß-, Wahl-, Stief- und Schwiegereltern, Geschwister des Betriebsführers)
- Jäger und Fischer, die in die bäuerliche Unfallversicherung einbezogen sind.
Folgende organisatorische Hinweise sind in den einzelnen Bundesländern zu beachten:
Niederösterreich, Wien und Steiermark
Eine Anmeldung für die jeweiligen Termine der Impfaktionen ist nicht notwendig. Es ist lediglich eine ausgefüllte Impfkarte mitzubringen, die in den Regionalbüros der SVB und den Bauernkammern vor Ort erhältlich ist.
Burgenland
Die burgenländischen Versicherten werden zu einem konkreten Impftermin seitens des Regionalbüros Burgenland eingeladen. Eine Terminänderung ist nach Rücksprache mit der SVB natürlich möglich.
Kärnten
In Kärnten ist eine vorgehende schriftliche oder telefonische Anmeldung für den gewünschten Impftermin erforderlich.
Pilotprojekte in bestimmten Bezirken in Oberösterreich, Tirol, Salzburg und Vorarlberg
Im Rahmen des Pilotprojektes wurden bestimmte Bezirke in diesen vier Bundesländern ausgewählt und die Betriebsführer in diesem Bezirk über eine Teilnahmemöglichkeit an der Impfaktion informiert. Alle jene Betriebsführer, die sich und ihre Angehörigen angemeldet haben, werden von der SVB zu einem Impftermin im Februar bzw. März 2010 eingeladen.
Außerhalb dieser Impfaktionen gewährt die SVB nach Einreichung der Honorarnote einen Kostenzuschuss für die FSME-Impfung von maximal 15,62 Euro.
Niederösterreich, Wien und Steiermark
Eine Anmeldung für die jeweiligen Termine der Impfaktionen ist nicht notwendig. Es ist lediglich eine ausgefüllte Impfkarte mitzubringen, die in den Regionalbüros der SVB und den Bauernkammern vor Ort erhältlich ist.
Burgenland
Die burgenländischen Versicherten werden zu einem konkreten Impftermin seitens des Regionalbüros Burgenland eingeladen. Eine Terminänderung ist nach Rücksprache mit der SVB natürlich möglich.
Kärnten
In Kärnten ist eine vorgehende schriftliche oder telefonische Anmeldung für den gewünschten Impftermin erforderlich.
Pilotprojekte in bestimmten Bezirken in Oberösterreich, Tirol, Salzburg und Vorarlberg
Im Rahmen des Pilotprojektes wurden bestimmte Bezirke in diesen vier Bundesländern ausgewählt und die Betriebsführer in diesem Bezirk über eine Teilnahmemöglichkeit an der Impfaktion informiert. Alle jene Betriebsführer, die sich und ihre Angehörigen angemeldet haben, werden von der SVB zu einem Impftermin im Februar bzw. März 2010 eingeladen.
Außerhalb dieser Impfaktionen gewährt die SVB nach Einreichung der Honorarnote einen Kostenzuschuss für die FSME-Impfung von maximal 15,62 Euro.

