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Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen werden ausgeweitet
Mit 1. Jänner 2010 wurde der Mutter-Kind-Pass um drei Untersuchungen erweitert: ein Labortest auf HIV, ein zusätzlicher früher Ultraschall und ein Zuckerbelastungstest.

Ultraschalluntersuchung in der 8. - 12. Schwangerschaftswoche
Diese Untersuchung ermöglicht eine Beurteilung der Entwicklung des Kindes in den ersten Schwangerschaftswochen und die Feststellung, ob ein oder mehrere Kinder erwartet werden. An Hand der Ergebnisse der Messungen kann der voraussichtliche Geburtstermin genau festgelegt werden.

HIV-Test
Dieser erfolgt im Rahmen der Laboruntersuchung bis Ende der 16. Schwangerschaftswoche.
Während einer Schwangerschaft kann eine bestehende HIV-Infektion auf das ungeborene Kind übertragen werden. Bei unerkannter Infektion besteht ein bis zu 40%iges Risiko einer Übertragung auf das Kind während der Schwangerschaft und Geburt. Entsprechende medikamentöse Behandlung und die Wahl eines geeigneten Geburtsmodus können diese Möglichkeit einer Übertragung unter 2 Prozent reduzieren.

Oraler Glukosetoleranztest (Zuckerbelastungstest)
Bei etwa 5 bis 10 Prozent der Schwangeren kommt es zum Auftreten von vorübergehend durch die Stoffwechselbelastung in der Schwangerschaft hervorgerufenen Diabetes. Bei unerkanntem Schwangerschaftsdiabetes kommt es bei dem Ungeborenen zu starker Gewichts- und Größenzunahme und Anpassungsstörungen nach der Geburt. Bei der Durchführung eines Zuckerbelastungstests im Rahmen der Laboruntersuchung in der 25. bis 28. Schwangerschaftswoche kann Schwangerschaftsdiabetes festgestellt werden. Eine engmaschigere Betreuung der Schwangeren und Ernährungsumstellung sind notwendig. Fallweise kann auch eine Insulinbehandlung erforderlich sein.

Die drei genannten Untersuchungen werden seit Jahresbeginn bei Schwangeren durchgeführt. Befindet sich die Schwangerschaft bereits in einem späteren Stadium, können diese Untersuchungen bei Krankheitsverdacht auch zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden.

Im Hinblick auf den Erhalt des Kinderbetreuungsgeldes ergeben sich daraus keine Nachteile. Es ist eine Übergangsphase von einem Jahr vorgesehen und erst danach - ab dem 01.01.2011 - muss die Durchführung der beiden genannten Laboruntersuchungen als Voraussetzung für den Erhalt des Kinderbetreuungsgeld in voller Höhe erfolgt sein.
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