Auswahl Channel AKTUELL Auswahl Channel VORSORGE Auswahl Channel LEISTUNGEN Auswahl Channel SERVICE Auswahl Channel WEGWEISER
Meldepflicht für Maschinenring-Mitglieder vereinfacht
Alle Landwirte sind gesetzlich dazu verpflichtet, Einnahmen aus Nebentätigkeiten bis 30. April des Folgejahres an die Sozialversicherungsanstalt der Bauern zu melden. Alle Belege und Abrechnungen von erbrachten Leistungen des Arbeitsjahres zusammenzufassen bedeutet für die Bauern einen großen, administrativen Arbeitsaufwand.

Maschinenring Mitglieder ersparen sich für ab 2010 durchgeführte Nebentätigkeiten den administrativen Aufwand. Denn Landwirte, die in der Sozialen Betriebshilfe arbeiten, beim Leitungfreischneiden oder als Rübenschätzer tätig sind, haben künftig den Vorteil, dass der Maschinenring gleich direkt mit der SVB die Leistungsmeldung dieser Tätigkeit abwickelt.

Seit über zehn Jahren leistet die Zusammenarbeit SVB und dem Maschinenring über die „Soziale Betriebshilfe“ Unterstützung, wenn Familien und Betriebe schwierigen Situationen, sei es Unfall, Krankheit oder Tod, bewältigen müssen. Der Maschinenring nimmt hier gemeinsam mit der SVB seine soziale Verantwortung wahr, indem er dafür sorgt, dass in Österreich für alle Bäuerinnen und Bauern geeignete und gut ausgebildete Betriebshelfer rasch zum Einsatz kommen.

Ein Meilenstein in der Vereinfachung der Meldepflicht
Mit Anfang Juli 2009 konnten nun der Maschinenring und die SVB nach sehr konstruktiven Gesprächen einen weiteren Meilenstein ihrer Zusammenarbeit setzen, der den Bauern vor allem bürokratische Erleichterungen und Arbeitsersparnis bringt und für eine rechtliche Absicherung sorgt.

Mit der Beitragskooperation kann die Abwicklung der Sozialen Betriebshilfe durch die Maschinenring und die finanzielle Unterstützung durch die SVB weiterhin sichergestellt werden.


Ablauf
  1. In den Bereichen Soziale Betriebshilfe, Leitungfreischneiden und Rübenschätzen werden versicherungsrelevante Daten der auftragnehmenden Landwirte vom Maschinenring erfasst. Sollte der Landwirt die Nebentätigkeit erstmals durchführen, unterstützt der Maschinenring den Landwirt bei der gesetzlich verpflichtenden Erstmeldung der Aufnahme der Tätigkeit an die SVB
  2. 15. Februar des Folgejahres: Bekanntgabe der Daten der auftragnehmenden Landwirte an die SVB. Mit dieser Meldung entfällt die Meldung durch den Landwirt für diese Leistungen an die SVB.
  3. Der Maschinenring informiert den Landwirt schriftlich über die Meldung an die SVB. Sollte der Landwirt zusätzlich weitere Einnahmen aus anderen Nebentätigkeiten haben, sind diese vom Landwirt selbst zu melden.
  4. Die SVB berechnet die Sozialversicherungsbeiträge unter Berücksichtigung der vom Maschinenring übermittelten Daten.

Neue Regelung gilt ab 1. Jänner 2010
Die Einnahmendaten werden erstmals für Tätigkeiten ab dem 1. Jänner 2010 erhoben.

Mit 15. Februar 2011 wird erstmals eine Meldung des Maschinenrings an die SVB erfolgen. Diese wird die Einnahmen aus Tätigkeiten zwischen 1. Jänner und 31. Dezember 2010 betreffen.

Vorteile der Meldung für den Landwirt

  • Reduktion des administrativen Aufwandes
  • Entfall der Meldung bei Tätigkeiten in der Sozialen Betriebshilfe, beim Leitungfreischneiden und beim Rübenschätzen
  • Unterstützung bei der Meldung der erstmaligen Aufnahme dieser Nebentätigkeiten
  • Übersichtlichkeit der erbrachten Leistungen
  • Jährliche Aufstellung der vom Landwirt geleisteten Arbeiten in diesen Bereichen
  • Einfacher Meldevorgang
  • Es müssen nur noch ergänzende Meldungen vorgenommen werden, sofern zusätzliche Nebentätigkeiten durchgeführt wurden
  • Rechtssicherheit, denn die gesetzliche Verpflichtung zur Einnahmenmeldung wird bereits automatisch erfüllt.
Artikel als Mail verschicken Drucken