Rehabilitationsbetriebshilfe
Nicht immer reichen die sechs Monate der sozialen Betriebshilfe für einen Einsatzfall aus. Unter bestimmten Voraussetzungen kann von der SVB für die Zeit ab dem siebten Einsatzmonat eine Kostenübernahme aus dem Titel der beruflichen Rehabilitation bewilligt werden.
Bei Arbeitsunfällen muss eine Versehrtheit von mindestens 20 Prozent vorliegen. Liegt eine Berufskrankheit vor, sind Leistungen auch dann möglich, wenn der Prozentsatz der Erwerbsminderung unter dieser Grenze liegt.
Bei Arbeitsunfällen muss eine Versehrtheit von mindestens 20 Prozent vorliegen. Liegt eine Berufskrankheit vor, sind Leistungen auch dann möglich, wenn der Prozentsatz der Erwerbsminderung unter dieser Grenze liegt.
UNFALLVERSICHERUNG