Alle Bestimmungen der bäuerlichen Sozialversicherung sind seit 1979 in einem eigenen Gesetz, dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) enthalten. Die
SVB führt nach diesem Gesetz für alle in Österreich selbstständig erwerbstätigen Bäuerinnen und Bauern sowie für deren Familienangehörige die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung durch.
Damit haben Bäuerinnen und Bauern in allen Belangen der Sozialversicherung nur einen Ansprechpartner - die SVB.
Lesen Sie in diesem Kapitel wer, unter welchen Voraussetzungen der Pflichtversicherung nach dem BSVG unterliegt, umfassende Informationen über Meldepflicht, Beitragssätze, Beitragszahlung und vieles mehr.