Ergänzend zur medizinischen Behandlung und zu beruflichen Maßnahmen der Rehabilitation tragen soziale Rehabilitationsleistungen entscheidend zum Erreichen des angestrebten Rehabilitationszieles bei.
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Die Einleitung von Rehabilitationsmaßnahmen bedarf der Zustimmung des Versehrten!
Die SVB als Unfallversicherungsträger kann auch |
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Zuletzt aktualisiert am 12. März 2015