Privatkrankenhaus mit Fondsfinanzierung
Seit 01.01.2002 ist für die meisten privaten Krankenhäuser eine Fondslösung (PRIKRAF = privater Krankenanstaltenfonds) geschaffen worden. Das bedeutet, dass die SVB Aufenthalte ihrer Versicherten in einem solchen Krankenhaus über den neu geschaffenen Fonds verrechnet. Die Leistungen dieser Krankenhäuser werden durch ein jährliches Gesamtpauschale abgegolten.
Hat ein solches privates Fondskrankenhaus keinen Vertrag mit der SVB abgeschlossen, so sind die Kosten der stationären Behandlung vom Versicherten zunächst selbst zu tragen. Nach Bestätigung der Leistung durch die SVB gewährt der Fonds Pflegekostenzuschüsse nach leistungsbezogenen Kriterien.
Privatkrankenhaus ohne Fondsfinanzierung
Nimmt aber der Versicherte oder sein Angehöriger eine
Anstaltspflege in einem privaten Krankenhaus in Anspruch,
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leistet die bäuerliche Krankenversicherung pro Verpflegstag einen Pflegekostenzuschuss in der Höhe von 90 Prozent von EUR 251,37
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Bei Inanspruchnahme einer Tages- bzw. Nachtklinik beträgt der Kostenzuschuss 45 Prozent des Tagespauschalsatzes.