Mit 01.01.2020 treten die organisatorischen Änderungen in der Sozialversicherung durch das Sozialversicherungs-Organisationsgesetz in Kraft. Aus diesem Grund werden die Internetauftritte der Sozialversicherung überarbeitet und stehen am 30. und 31.12.2019 nicht zur Verfügung. Weiter Informationen finden Sie hier.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Personen, die an und für sich nach dem BSVG in der Kranken- und/oder Pensionsversicherung pflichtversichert sind, durch das Gesetz von dieser Pflichtversicherung ausgenommen.
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