Eine freiwillige Versicherung hat den Zweck, einen Versicherungsschutz zu erlangen bzw. nach Ende der Pflichtversicherung einen solchen beizubehalten, oder aber auch einen höheren Leistungsanspruch zu erwerben.
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Im Gegensatz zur Pflichtversicherung, die unabhängig vom Willen des Versicherten kraft Gesetzes eintritt, setzt die freiwillige Versicherung eine Antragstellung durch den Versicherten voraus. |
Zuletzt aktualisiert am 12. März 2015